
Köln – Das Verwaltungsgericht Köln hat am heutigen Donnerstag den Eilantrag der NPD zum Demonstrationsverbot am Silvesterabend abgewiesen. Dabei folgte es der Argumentation der Kölner Polizei, deren Präsident Mathies Sicherheitsbedenken geäußert und deswegen das Verbot verhängt hatte.
Kern dieser Bedenken war, dass die Polizei nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung hätte, um am Silvesterabend zusätzlich noch eine NPD-Demo zu schützen. Im Übrigen verwies das Gericht auf die Vorkommnisse der Kölner Silvesternacht, aber auch auf den Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt.
Ob die AFD nun noch einen Eilantrag stellen wird ist fraglich. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts ist eindeutig und die Sicherheitslage ist bei einer AFD-Demo auch keine andere.