
Im Bericht des Bundesrechnungshofs aus 2002 wurden der Bundesanstalt für Arbeit gravierende Fehler in der Vermittlungsstatistik vorgeworfen. Dabei war etwa ein Drittel bis zu 70 % der Vermittlungen nicht nachvollziehbar und teilweise fingiert.

Diese frisierten Zahlen mittels „fiktiver SteA“ (fiktive Stellenangebote) sollten die Statistik positiv beeinflussen.
Zunächst führte der Vermittlungsskandal zum Rücktritt und zur Pensionierung Bernhard Jagodas, damals Präsident der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Weiterhin führte der Skandal zur Einberufung und Einsetzung der Hartz-Kommission und dem Entwurf des Hartz-Konzepts, welches von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Schröder daraufhin beschlossen wurde. Als Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV trat es zwischen 2003 und 2005 schrittweise in Kraft.
Man erkennt schon allein an dieser neutralen und fast lexikalen Erläuterung, dass etwas nicht richtig gelaufen ist. Da hat Institution A ihre Kunden und die Öffentlichkeit verarscht und soll bestraft werden und unterm Strich werden die verarschten Kunden bestraft und die Öffentlichkeit weiter verarscht.
Das wollte ich nur mal so im Vorbeigehen hier fallen lassen.
Passend dazu:
Sparen durch Strafen
Regierung: Jobcenter verhängten seit 2007 Sanktionen gegen Erwerbslose in Milliardenhöhe. Sozialgerichte in Leipzig und Frankfurt am Main verteidigen die Praxis.
Weiter: https://tinyurl.com/o9ss5jg
(Aus: Junge Welt – Ausgabe vom 10.07.2015, Seite 5 / Inland)
und auch das
SG Aachen, Beschl. v. 16.06.2015 – S 14 AS 513/15 ER: Das derzeit geltende Sanktionsrecht nach den § 31 ff. SGB II verstößt nicht gegen das aus Art. 1 Grundgesetz i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) hergeleitete menschenwürdige Existenzminimum (vgl. dazu BVerfG v. 09.02.2010 – 1 BvL 1/09).